Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 10.08.2004

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.08.2004 - 2 A 21/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30885
VG Schleswig, 11.08.2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,30885)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.08.2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,30885)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. August 2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,30885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,30885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 184/11

    Nachbarrecht: Duldung der Blendung durch Photovoltaikanlage auf dem Dach des

    (Vgl. zur "Wesentlichkeit" von Blendwirkungen in ähnlichen Fällen OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2009 - 10 U146/08 -, zitiert nach Juris; LG Heidelberg, Urteil vom 15.05.2009 - 3 S 21/08 -, zitiert nach Juris; LG Frankfurt, Urteil vom 21.07.1995 - 2 11 O 93/94 -, zitiert nach Juris; ähnliche Bewertungen der Blendung durch bestimmte Anlagen auf einem Nachbargrundstück finden sich im Urteil des OLG Schleswig vom 11.08.2004 - 2 A 21/04 -, zitiert nach Juris und in VG Augsburg, Urteil vom 05.10.2012 - Au 4 K12.399 -, zitiert nach Juris).

    In der Rechtsprechung werden daher nicht nur bei Photovoltaikanlagen, sondern auch bei Blendwirkungen durch Glasdächer oder andere Anlagen auf einem Nachbargrundstück, gegebenenfalls Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüche zuerkannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2009 - 10 U 146/08 -, zitiert nach Juris; LG Frankfurt, Urteil vom 21.07.1995 - 2/11 O 93/94 -, zitiert nach Juris; ähnlich im öffentlichen Recht VG Schleswig, Urteil vom 11.08.2004 - 2 A 21/04 -, zitiert nach Juris).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2009 - 10 U 146/08

    Nachbarrecht: Anspruch auf Vermeidung von Sonnenlichtreflexionen durch ein

    Die streitgegenständliche Einwirkung des Sonnenlichts ist hier kein Naturereignis, sondern die insoweit störende Ablenkung des Lichts hat ihre Ursache in der besonderen Gestalt des Oberlichts am Gebäude der Beklagten und ist deshalb der Beklagten zurechenbar (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.8.2004, AZ: 2 A 21/04, Juris RN 18).
  • OLG Naumburg, 26.06.2018 - 12 U 92/17

    Blendwirkungen eines Edelstahlschornsteins auf dem Dach eines Wohnhauses:

    Bestimmte Abwehrmaßnahmen muss ein Kläger nur dann benennen, wenn ernsthaft keine anderen Maßnahmen in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 26.11.2004 - V ZR 83/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juli 2017 - I-9 U 35/17, Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Dezember 2013, 9 U 184/11, Rn. 14; für öffentlich-rechtlichen Anspruch: BVerwG, Beschluss vom 28. August 1997, Aktenzeichen 7 B 214/97, Rn. 3 mwN.; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 11. August 2004 - 2 A 21/04 -, Rn. 14, juris).

    25° (vgl. S. 11 des Sachverständigengutachtens) nicht möglich, so dass eine Vergleichbarkeit mit den Wirkungen natürlichen Sonnenlichts nicht gegeben ist (vgl. zur "Wesentlichkeit" von Blendwirkungen in ähnlichen Fällen OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2009 - 10 U 146/08 -, zitiert nach Juris; LG Heidelberg, Urteil vom 15.05.2009 - 3 S 21/08 -, zitiert nach Juris; LG Frankfurt, Urteil vom 21.07.1995 - 2/11 O 93/94 -, zitiert nach Juris; ähnliche Bewertungen der Blendung durch bestimmte Anlagen auf einem Nachbargrundstück finden sich im Urteil des OLG Schleswig vom 11.08.2004 - 2 A 21/04 -, zitiert nach Juris und in VG Augsburg, Urteil vom 05.10.2012 - Au 4 K12.399 -, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Dezember 2013 - 9 U 184/11 -, Rn. 26, juris).

  • LG Heidelberg, 15.05.2009 - 3 S 21/08

    Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen: Unterlassungsanspruch gegen unzumutbare

    Denn auch kurzfristige Lichtreflexe störten den ungehinderten Gebrauch der Wohnung, so dass es nicht nur auf deren Dauer, sondern vor allem auch auf deren Intensität ankomme (VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.8.2004, AZ: 2 A 21/04, zitiert nach Juris.).
  • LG Itzehoe, 21.10.2005 - 3 O 365/01

    Überwachung einer anspruchsvollen Dachkonstruktion

    in ...., wegen Blendwirkungen von den Glasflächen der eingeknickten Dachkonstruktion auf Unterlassung bzw. Verhinderung solcher Blendwirkungen mit Klage zum Verwaltungsgericht Schleswig (Aktenzeichen; 2 A 21/04) in Anspruch genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 10.08.2004 zum A2.2 A 21/04 (Anlage K 8, Bl. 128 -136 d.A.) Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,41362
VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,41362)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.08.2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,41362)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. August 2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,41362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,41362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 21.07.1995 - 11 O 33/94

    Anspruch auf Beseitigung von Blendwirkungen eines Glasdaches; Beurteilung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Das in die Wohnung der Klägerin einwirkende Sonnenlicht ist nämlich kein Naturereignis, sondern die insoweit störende Ablenkung des Lichts hat ihre Ursache in der besonderen Gestalt des Glasdaches und ist deshalb der Beklagten zurechenbar (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 21. Juli 1995, Aktenzeichen 11 O 33/94; zitiert nach Juris).

    Das Maß der Beeinträchtigung durch die Sonnenlichtreflexe ist entgegen der Ansicht der Beklagten nicht durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln, sondern kann anhand des Empfindens eines verständigen Durchschnittsmenschen beurteilt werden (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 21. Juli 1995, aaO.).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Die §§ 22 ff. BImSchG und damit auch die Vorschrift des § 22 Abs. 1 BImSchG begründen nämlich nur Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen den Errichtern und Betreibern einer Anlage im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG einerseits und der für die Genehmigung und Überwachung emittierender Anlagen zuständigen Behörden andererseits; sie begründen aber keine Abwehransprüche im Nachbarschaftsverhältnis zwischen Störer und Gestörtem, mag der Störer auch, wie hier die Beklagte, ein Hoheitsträger sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988, Aktenzeichen 7 C 33/87; NJW 88, 2396 mwN.).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Es ist nämlich allgemein anerkannt, dass ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen von einer öffentlichen Einrichtung ausgehende Immissionen besteht, wobei lediglich Uneinigkeit über die dogmatische Herleitung des Abwehranspruches herrscht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 1993, Aktenzeichen 12 L 68/90; NVwZ 1994, 317 mwN.).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 B 214.97

    Möglichkeit sich gegen Lärmimmissionen zu wehren, die durch den Betrieb einer in

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Kommen verschiedene Maßnahmen für die Abwehr einer Störung in Betracht, so kann der Gestörte nicht die Vornahme konkreter Maßnahmen beanspruchen, sondern hat es vielmehr dem hoheitlichen Störer zu überlassen, auf welchem Wege er die Störung beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.August 1997, Aktenzeichen 7 B 214/97 mwN.; zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.1995 - 1 M 72/94

    Hauptsache; Nachbar; Abänderungsentscheidung; Interessenabwägung; Aufschiebende

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Die Klägerin muss deshalb die streitbefangenen Sonnenlichtreflektionen in ihrer Wohnung nicht dulden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 1995, Aktenzeichen 1 M 72/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht